Echter Hausschwamm (Serpula lacrymans)
Beim Echten Hausschwamm handelt es sich um einen der gefährlichsten Bauholzzerstörer.
Er ist in der Lage, in seinen Myzelsträngen Feuchtigkeit über größere Strecken zu transportieren und damit trockenes Holz zu befeuchten, außerdem durchwächst er mit seinem Myzel Schüttungen, Putz und Mauerwerk.
Der Echte Hausschwamm verursacht eine starke Braunfäule des Holzes mit Würfelbruch. Nadelhölzer werden vom Echten Hausschwamm besonders bevorzugt, Laubhölzer werden gele- gentlich auch befallen. Seine Holzfeuchteansprüche sind gering (30-55%) und liegen im Optimum bei 30-40% Holzfeuchte. Ein Myzelwachstum ist ab 3-6°C möglich, das Optimum liegt bei 20-22°C.
Meist ist reichlich Oberflächenmyzel auf dem Holz vorhanden. Das Myzel baut die im Holz enthaltene Zellulose ab und hinterlässt ein würfelartig aufbrechendes Material, das sich im fortgeschrittenen Stadium zwischen den Fingern zu Pulver zerreiben lässt. Das Myzel bildet im Befallsbereich Stränge, die bis zu Bleistiftdicke erreichen können. Häufig werden flache, braune Fruchtkörper mit hellem Zuwachsrand gebildet. Die reichlich vom Fruchtkörper produzierten Sporen bilden oft einen dicken, zimtbraunen Belag in mehreren Metern Umgebung.
Die Sanierung ist gemäß DIN 68800-4 durch ein mit der Hausschwammbekämpfung erfahrenes Fachunternehmen durchzuführen. Gemäß den jeweiligen gültigen Landesbauordnungen besteht ggf. eine Meldepflicht bei Befall durch den Echten Hausschwamm. In den meisten anderen
Bundesländern ist die Meldepflicht entfallen, was jedoch nicht bedeutet, dass die Gefährlichkeit des Echten Hausschwammes geringer einzuschätzen ist. Bei einem Befall durch den Echten Hausschwamm ist zusätzlich das WTA-Merkblatt 1-2-05/D (Der Echte Hausschwamm – Erkennung, Lebensbedingungen, vorbeugende Maßnahmen, bekämpfende chemische Maßnahmen, Leistungsverzeichnis) zu berücksichtigen.
Die Bekämpfung eines Pilzbefalls im verbauten Holz ist in der Regel nur durch Entfernen der betreffenden Holzteile möglich. Die Ursache erhöhter Feuchte von Holz und Mauerwerk muss festgestellt und beseitigt werden. Für die Austrocknung der sanierten Bauteile ist zu sorgen.
Oberflächenmyzel, Fruchtkörper sowie alle sichtbar befallenen Hölzer, auch solche, die noch nicht erkennbar geschädigt sind, müssen entfernt werden. Alle pilzbefallenen Holzteile sind ein ausreichendes Stück über den sichtbaren Befall hinaus zu entfernen, und zwar bei Echtem Hausschwamm um mindestens 1,0 m in Längsrichtung der Hölzer.
Im Zweifelsfall ist so zu verfahren, als ob Befall durch den Echten Hausschwamm vorliegt. Nur in Sonderfällen darf das Entfernen des geschädigten Holzes in Längsrichtung auf 0,5 m reduziert werden, wenn im Einzelnen nachgewiesen ist, dass das Holz dort keinen Befall aufweist.
Verdeckt eingebaute Holzbauteile einschließlich der Balkenauflagerbereiche sind freizulegen oder durch geeignete Untersuchungsmethoden zu beurteilen, auch wenn zunächst keine Anzeichen für einen Befall sichtbar sind. Die verbleibenden nicht befallenen Hölzer sowie die neu einzubauenden Hölzer und Holzwerkstoffe sind mit einem geprüften chemischen Schutzmittel vorbeugend zu schützen, sofern hierfür nach der Einteilung in Gebrauchsklassen laut DIN 68800
Teil 3 eine Notwendigkeit besteht. Besondere Gefährdungsstellen des verbleibenden Holzes (z. B. Balkenköpfe, Fußpfetten) sind zusätzlich durch Sonderverfahren (z. B. Bohrlochtränkung oder Verpressen durch Druckinjektion) zu behandeln.
Schüttungen und Dämmstoffe müssen mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m in alle Richtungen über den erkennbar durchwachsenen Bereich hinaus entfernt werden. Putz, Fugenmörtel, Mauerwerk, auch zweischaliges, und Hohlräume sind sorgfältig auf Pilzdurchwachsungen zu untersuchen.
Zur Bekämpfung eines Pilzbefalls im Mauerwerk sind ausschließlich chemische Schutzmittel geeignet. Befallenes Mauerwerk muss bis 1,5 m in alle Richtungen über den sichtbaren Befall hinaus mit einem Schwammsperrmittel behandelt werden.
Der Einsatz vorbeugend wirksamer Holzschutzmittel und Schwammsperrmittel ist verzichtbar, wenn im Befallsbereich sämtliche Hölzer entfernt und durch nicht befallbare Baustoffe oder Bauteile (Beton, Stahlbeton, Stahl) ersetzt werden, auch anderweitig kein Holz oder Holzwerkstoffe neu eingebaut werden und die geforderte Austrocknung der sanierten Bauteile nachhaltig sichergestellt ist.
Hinweis zum Vorkommen weiterer Organismen im Befallsbereich:
Während die untersuchten holzzerstörenden Pilze selbst keine Gesundheitsgefahr für den Raumnutzer darstellen, ist bei einem derartigen Befall immer auch von einem gleichzeitigen Auftreten von Schimmelpilzen, Bakterien und Milben im Befallsbereich auszugehen. Diese erzeugen gesundheitsschädliche oder allergene Stoffwechselprodukte und somit ergibt sich das Risiko von Reizungen und Allergien, vor allem bei entsprechend vordisponierten bzw. empfindlichen Raumnutzern und bei einer Bearbeitung oder Entfernung des Befalls durch Freisetzung mikrobiell belasteten Staubs.
Arbeitsschutzmaßnahmen und Abschottung des Sanierungsbereichs sind deshalb nach dem Leitfaden des Umweltbundesamts ab Schaden-Kategorie 2 (oberflächliche Ausdehnung ab ca. einem halben Quadratmeter, auch tiefere Schichten sind von Befall betroffen) unbedingt zu beachten.
|
|
|