Schiedsgutachten zu Feuchte- und Schimmelpilzbelastungen
Ein Schiedsgutachten ist eine besondere Form des Privatgutachtens. Auftraggeber sind die betroffenen Parteien gemeinsam.
Durch ein Schiedsgutachten werden Streitigkeiten außergerichtlich gelöst, dies erspart langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen.
Die Beteiligten vereinbaren, dass sie den Schiedsspruch des Gutachters annehmen.
Im Schiedsverfahren stellt der Sachverständige technische Sachverhalte und Zusammenhänge fest.
Liegen Mängel vor, entscheidet er, welchen Anteil die Beteiligten am Auftreten der Mängel haben.
Aufgrund der Anteile an der Mängelursache wird festgelegt, wer welchen Teil der Kosten zur Behebung der Mängel und der Vergütung des Sachverständigen trägt.
Gegenüber dem Sachverständigen ist jede Partei für die Begleichung der gesamten Vergütungsansprüche verantwortlich, sie haften gegenüber dem Sachverständigen als Gesamtschuldner.
Die in dem Schiedsgutachten getroffene Entscheidung des Sachverständigen ist für die Beteiligten bindend.
Es liegt nun an Ihnen, das Instrument der außergerichtliche Streitschlichtung auch in Ihrem Sinne zu nutzen.
Rufen Sie mich an. Ich helfe Ihnen gern weiter.
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