„Schimmel Prävention“ für Ihre Wohnung als Beilage zu dem Mietvertrag.
Gebrauchsanweisung Speziell für Ihre Immobilie zusammengestellt.
Menschen können mit ihren Sinnesorganen nicht unterscheiden, ob die relative Raumluftfeuchte 45,0% oder 65,0% beträgt. Allgemeine Formulierungen wie »Es ist ausreichend zu heizen und zu lüften« sind unzureichend, da der Mieter die Einflussfaktoren zur Ermittlung des ausreichenden Heiz- und Lüftungsverhalten nicht kennt.
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Mietern bei Abschluss des Mietvertrages die baujahresabhängigen Mindestwärmedurchlasswiderstände bekannt waren und noch weniger die daraus resultierenden Mindest-Raumlufttemperaturen und maximal zulässigen relativen Raumluftfeuchten in Abhängigkeit des Außenluftklimas. Dieses wäre Grundvoraussetzung, um die Anzahl und die Dauer von Lüftungsvorgängen zu bestimmen.
Um ein, den jeweiligen Verhältnissen, angepasstes Lüftungsverhalten zur erreichen, sind die Informationen über den Zusammenhang, bestehend aus der Nutzung (Feuchteeintrag) und dem Wärmeschutz (bauphysikalisch), für den Nutzer von hoher Bedeutung.
Die Reaktion kann nur sein, die geforderte bauphysikalische Fachkompetenz in die Praxis der Mietverträge umzusetzen.
Ein wichtiger Aspekt zur Schimmelvermeidung ist die Aufklärung des Nutzers. So kann das richtige Verhalten oder eine Verhaltensänderung die feuchtetechnische Situation verbessern.
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