Diese Zertifizierung nach DIN/ISO 17024 entspricht einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung.
Ein bekanntes Qualitätsmerkmal für einen besonders sachkundigen und erfahrenen Sachverständigen ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung. Als gleichwertig wird von der Rechtsprechung und der juristischen Literatur eine Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 angesehen.
So heißt es in § 198 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__198.html
Durch die gesetzliche Regelung des Zertifizierungswesens gibt es in Deutschland nunmehr zwei Systeme,
die gleichwertig nebeneinander bestehen. Die öffentliche Bestellung nach §36 GewO durch eine Kammer und die Zertifizierung nach ISO 17024 durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle.
Die Gleichwertigkeit von öffentlicher Bestellung und Zertifizierung nach DIN ISO 17024 ist seit 2017 nun auch gerichtlich untermauert.
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