Honorar

Die Höhe der Vergütung lehnt sich an das
Gesetz zur Vergütung von Sachverständigen, Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz  § 9 JVEG, Honorargruppe 6 Schäden an Gebäuden - 75,00 € /Std. Netto
 
Eine kurze telefonische Beratung zur Klärung der Sachlage ist kostenfrei. 
Ich berate Sie als Sachverständiger neutral und unabhängig.
 
Ein Ortstermin zur Begutachtung des Schimmelschadens kostet pauschal im Konstanzer Stadtgebiet 150,- Euro zzgl. Mwst.
Die Bezahlung meiner Leistung der Schadensuntersuchung sowie Fahrtkosten erwarte ich in der Regel zum Ende des Termins.
 
Durch das Verfassen von Kurzgutachten bzw. Stellungnahmen, sowie das verfassen von kompletten Gutachten entstehen weitere Kosten, die sich individuell nach dem zu erwartenden Aufwand richten.
 

 










 

   
 

 

   
   
   
   

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