Spielplatzprüfung

 

Jahr für Jahr ereignen sich auf unseren Spielplätzen viele Unfälle.

 

Dabei kommt es oft zu schweren Verletzungen und leider auch zum Tod spielender Kinder.

 

Viele Unfälle wären vermeidbar, wenn regelmäßige Kontrollen durchgeführt würden.

 

Europaweit sind die Kontrollen und Prüfungen von Spielplatzgeräten in der DIN EN 1176 geregelt. Aber auch die Landesunfallkassen geben in Ihrer GUV-Schrift Außenspielflächen und Spielplatzgeräte klare Vorgaben, die sich anlehnen an die bereits erwähnte Europanorm.

 

Die vorgeschriebenen u. erforderlichen Prüfungen sind in 3 Kategorien aufgeteilt:

  • Sichtkontrollen (täglich bis wöchentlich)
  • Funktionskontrollen (alle ein bis drei Monate)
  • jährliche Hauptinspektionen (spätestens nach 12 Monaten )

Sichtkontrollen oder visuelle Kontrollen dienen dazu, offensichtliche Gefahrenquellen zu entdecken. Je nach Beanspruchung können sie täglich oder wöchentlich erforderlich sein. Diese Kontrollen können Hausmeister, Erzieherinnen oder Lehrkräfte durchführen.

 

Bei den Funktionskontrollen geht es um die Prüfung von Funktion und Stabilität. Diese operativen Kontrollen können z.B. Hausmeister oder Sachkundige durchführen.

 

Komplette Sicherheittechnische Untersuchung der Spielgeräte nach der DIN EN Norm 1176 und 1177, sowie den Herstellervorgaben.

Sind nur durch den SACHKUNDIGEN durchzuführen

Er prüft den allgemeinen, betriebssicheren Zustand von Anlagen, Fundamenten und Oberflächen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei unter anderem auf der Veränderung durch Verrottung, Korrosion und Abänderung.

 

Ich biete Kommunen und Betreibern von Spielplätzen eine neutrale und zuverlässige Prüfleistung. 

 

 

Wer muss Spielplätze prüfen lassen?

Kommunen, Städte, Gemeinden sowie die privaten Spielplatzbetreiber z.B.

Hausverwaltungen

Genossenschaften

Immobiliengesellschaften

Freizeiteinrichtungen

Campingplätze

Parkbetreiber

Gaststätten mit Spielplätzen

im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) und der DIN 1176