Asbestsanierung
Dicke Luft durch Asbest
Asbest ist ein mineralisches, faseriges Material. Aufgrund seiner günstigen technischen Eigenschaften (säurefest, unbrennbar, isolierend) wurde es, insbesondere in den 60er und 70er Jahren, in einer Vielzahl von Produkten verarbeitet.
Asbest ist speziell dadurch gekennzeichnet, dass es leicht feinste Fasern abspaltet, die über die Atmung in das Lungengewebe vordringen, wo sie Asbestose und Krebs hervorrufen können. Heute dürfen asbesthaltige Produkte in Deutschland – bis auf wenige Ausnahmen – nicht mehr hergestellt, verarbeitet oder in Verkehr gebracht werden.
Eine Gesundheitsgefährdung entsteht durch frei gesetzten Asbeststaub bei Bearbeitung, mechanischer Beanspruchung, Verwitterung oder Abbruch asbesthaltiger Produkte, aber auch bei Reparatur- und Wartungsarbeiten asbesthaltiger Elektrogeräte.
Bei den asbesthaltigen Produkten sind zwei Gruppen zu unterscheiden:
- Festgebundener Asbest wurde bis 1990 in Asbestzement und anderen Hartasbestprodukten verwendet, wie z. B.: Wellplatten, Fassaden- und Balkonverkleidungen, Kunststoff-Dichtungsmaterialien, Fensterbrettern und Blumenkästen.
- Schwach gebundener Asbest wurde als Spritz- und Weichasbest bis ca. 1979 verwendet in Decken- und Wandbeschichtungen, Platten zum Brand-, Feuchtigkeits-, Wärme- und Schallschutz, zur Ummantelung von Wasserleitungen und Kesselanlagen, aber auch als Asbestpappen und -papiere in Elektrogeräten (z. B. Nachtspeicherheizungen, Heizgeräte, Toaster, Haartrockner, Bügeleisen), Asbesttextilien (z. B. alte Bügelbrettbezüge, Feuerlöschdecken, Dichtschnüre) oder als Unterseite und Unterlage von Fußbodenbelägen.
Insbesondere bei Aus- und Umbauarbeiten werden oft asbesthaltige Produkte gereinigt, bearbeitet oder herausgerissen und dadurch Asbeststaub freigesetzt. Daher gilt: Bei Asbestverdacht in keinem Fall die betroffenen Materialien selbst entfernen oder eigene Untersuchungen vornehmen, bei denen Asbeststaub freigesetzt werden kann! Zunächst sollten Sie versuchen, durch Anfragen beim Hersteller herauszubekommen, ob ein Produkt überhaupt Asbest enthält. Gegebenenfalls ist eine Materialprobe zu untersuchen, wobei die Probennahme durch die Fachleute eines Messlabors durchgeführt werden muss.
Keine Panik: Wer in seinem Haus Asbest vermutet, muss sich keine übertriebenen Sorgen machen – selbst wenn sich der Verdacht bestätigt. Heutzutage gibt es bewährte Verfahren, um die Probleme zu lösen.
Die größte Gefahr: Wird Asbesthaltiges gesägt, geflext, gebohrt, herausgerissen und beschädigt, entsteht Krebs erzeugender Faserfeinstaub. Unsachgemäße Arbeiten belasten die Gesundheit und sind daher verboten. Am gefährlichsten ist der Staub, der so fein ist, dass man ihn mit dem bloßen Auge nicht sieht. Die winzigen spitzen Fasern dringen tief in die Lunge ein und bleiben dort lebenslang.
Dem Asbest auf der Spur: Wichtig ist das frühzeitige Aufspüren der Schadstoffe.
Verdachtsmomente: Die Anzahl möglicherweise asbesthaltiger Produkte ist groß. Zwei Indizien können die Suche erleichtern:
der Herstellungszeitraum und der Verwendungszweck: So hat man Asbest oft zum Hitze- und Brandschutz genutzt.
Analysen: In Zweifelsfällen können Sie verdächtiges Material untersuchen lassen. Dabei ist auch zu ermitteln, wie dringend die Sanierung ist.
Möglichst bald: Lassen Sie schwach gebundenes Asbest (zum Beispiel Asbestpappe) möglichst bald entfernen oder staubdicht versiegeln.
Profiarbeit: Grundsätzlich sollten Sie die Demontage von Asbest Profis überlassen, die Ihnen den erforderlichen Sachkundenachweis vorlegen können.
Verantwortung: In Mietwohnungen hat der Vermieter vor allem dafür zu sorgen, dass keine schwach gebundenen Asbestfasern (zum Beispiel aus Asbestpappe hinter Heizkörpern) die Raumluft belasten können.
Arbeitsschutz: Wird Asbest entfernt, gelten verschiedene Schutzvorschriften für Arbeitnehmer (Technische Regeln für Gefahrstoffe 519). Egal, ob Sie eine Firma beauftragen oder kleinere, weniger problematische Arbeiten selbst erledigen, müssen diese Bestimmungen ernst genommen werden. Infos: zum Beispiel beim Berufgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz sowie bei vielen Landesbehörden.
Umweltschutz: Wenn Sie bemerken, dass asbesthaltige Materialien unsachgemäß entfernt oder behandelt (etwa zerstörend herausgerissen oder mit Hochdruckreiniger gesäubert) werden, hilft im Notfall nur eins: die Polizei (110) rufen.




